Hintergrundinformationen zum EuGH-Urteil über das Lastschriftverfahren
Angefangen hat die ganze Problematik mit dem österreichischen Verbraucherschutzverband Verein für Konsumenteninformation, der die Deutsche Bahn verklagt hat. Grund dafür war, dass man als Österreicher nicht das Zahlungsverfahren „Lastschrift“ nutzen konnte. Wenn man aber angab, dass der Wohnsitz in Deutschland liegt, war es möglich. Gegen diesen Missstand klagte der Verein mit der Begründung eines Verstoßes gegen das EU-Recht.
Das Urteil des EuGHs lautet diesbezüglich, dass Onlinehändler das Lastschriftverfahren von nun an nur dann anbieten dürfen, wenn sie es auch allen EU-Bürgern ermöglichen. Dies kann bedeutsame Auswirkungen mit sich bringen.
Generell können Onlinehändler frei entscheiden, welche Zahlungsmethoden sie anbieten. Nach dem Urteil müssen Händler nun jedoch beachten, dass wenn sie Sepa-Lastschrift anbieten, müssen sie dies auch für alle Bürger der EU ermöglichen. Es darf nicht von Wohnsitz bzw. dem Mitgliedsstaat abhängig sein.
Was hat das für Gründe & Folgen?
Warum boten Onlinehändler das Zahlungsverfahren bisher nur für bestimmte Länder an? Und warum dies nun zur Folge haben kann, dass das Zahlungsverfahren gar nicht mehr angeboten wird bzw. warum es sinnvoller ist es nicht zu tun, hat einen einfachen Grund: Die Bonitätsprüfung. Das Lastschriftverfahren ist eine sehr risikoreiche Methode. Denn der Händler kann die Lieferung zwar abbuchen, aber der Käufer kann nach Lieferung den zu zahlenden Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen.
Folglich müssen sich Onlinehändler gegen Forderungsausfall absichern, u.a. um ihre Liquidität zu gewährleisten. Dies geschieht durch die Bonitätsprüfung. Dh. der Händler überprüft die Kreditwürdigkeit des Kunden. Dies ist jedoch je nach Land unterschiedlich teuer und durchführbar. Für Österreich ist dies beispielsweise 15-mal so teuer, wie in Deutschland. Aus diesem Grund entschloss sich auch die Deutsche Bahn z.B. das Lastschriftverfahren nicht für österreichische Bürger anzubieten.
Darüber hinaus ist für manche Länder schwierig Bonitätsauskünfte zu erhalten. So kann die Schufa z.B. auch nur auf Informationen von Partnern aus 10 der 28 EU-Mitgliedsstaaten rückgreifen (Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden und Spanien).
Das Urteil hat nun zur Folge, dass viele Onlinehändler und vielleicht auch Sie sich gegen das Anbieten dieses Zahlungsverfahren entscheiden oder entscheiden sollten. Denn es ist einfach zu risikoreich, aufwendig und vor allem zu teuer.
Beachten sie, dass Händler, die das Urteil nicht berücksichtigen, Gefahr laufen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.